Photovoltaiksysteme sind wartungsarme technische Anlagen mit relativ wenigen Komponenten und auch wenig beweglichen Teilen. Daher sind größere Probleme sehr selten und über lange, lange Jahre laufen die Systeme stabil und zuverlässig. In einigen Fällen jedoch zeigt sich die Notwendigkeit zu handeln, wenn die Erträge weit unter den Erwartungen bleiben, bei Diebstahl, oder sich andere Beschädigungen zeigen. Manchmal führt kein Weg an einer Überarbeitung (Revamping) oder einem kompletten Austausch (Repowering) einer Photovoltaikanlage vorbei.
Ab 01.01.2023 ist es möglich, Bestandsanlagen auch ohne (Einzel) Nachweis eines technischen Fehlers oder Mangels anlasslos bis zur ursprünglichen Leistung am gleichen Standort zu „repowern“. Dies gilt sowohl für Freiflächen wie auch für Photovoltaik- Dachanlagen. Die Meldepflichten bleiben aber bestehen. Bei Einhaltung der „Spielregeln“ besteht zudem die Möglichkeit durch eine Erweiterung (neue Vergütung je nach Inbetriebnahmedatum) noch mehr Anlagenleistung auf gleicher Fläche zu generieren und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Es bieten sich sehr gute Chancen und Möglichkeiten, aber auch Gefahren wie den Verlust der hohen Einspeisevergütung aus den Vorjahren oder erhebliche Folgekosten, sofern der Umbau nicht mit der nötigen Sorgfalt und Umsicht erfolgt.
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