Post EEG Anlagen

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Ihre Post EEG Anlagen in Straubing und Umgebung 

Die ersten rund 18000 Photovoltaikanlagen haben das Ende des gesetzlichen Vergütungszeitraums zum 31.12.2021 bereits erreicht, zum Ende diesen Jahres werden etwa weitere 23000 hinzukommen. Der Gesetzgeber hat, nachdem die Anlagen weiterhin dem EEG unterliegen, für diese den Begriff „Post EEG Anlagen“ begründet.

Die meisten dieser Anlagen laufen noch immer zuverlässig und könnten noch weiter saubere Energie erzeugen. Ein Anlagencheck ist jedoch dringend anzuraten, um den tatsächlichen Zustand der Photovoltaikanlage beurteilen zu können, und damit eine Entscheidungsgrundlage für den Anlagenbetreiber zu haben, welche der folgenden Möglichkeiten für ihn die beste Option darstellt.

  1. Weiterbetrieb der Anlage ohne Änderung- zunächst bis 2027 – Vergütungshöhe zum Marktwert Solar
  2. Umrüstung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch ohne Veränderung mit Bestandsschutz 25-30% natürlicher Eigenverbrauch
  3. Umrüstung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch und Aufrüstung mit einer Speicherlösung zur Erhöhung des Eigenverbrauchs 50-75%
  4. Revamping, also Überarbeitung der Anlage – z.B. Wechselrichter erneuern, Verkabelung erneuern usw., neue Normen wie Überspannungsschutz einhalten, Sicherheit erhöhen
  5. Komplette, leistungsfähigere Neuanlage errichten unter Nutzung der bestehenden Installationsvoraussetzungen (Montagegestell, Kabelwege, Kabel), sofern möglich
  6. Rückbau bzw. Außerbetriebsetzung – Abmeldung beim Netzbetreiber und Abmeldung vom Marktstammdatenregister

 

Auch in diesem Teilbereich gibt es viele Aspekte zu überlegen. Welchen Verbrauch habe ich in der Zukunft? Möchte ich noch mal investieren? Reicht die Größe meiner alten Anlage für meinen Eigenverbrauch aus? Soll ich einen Speicher nachrüsten? Werde ich ein E-Auto laden können? Welches Heizungssystem ist für mein Haus in Zukunft vorgesehen? Welchen Nutzungszeitraum am Standort muss ich bedenken?

Erfreulicherweise sind viele Erleichterungen rund um Bürokratie und Steuern vom EEG 2023 und dem Jahressteuergesetz 2022 zu erwarten, sodass der Betrieb von PV Anlagen bis 30 kWp für private Betreiber wesentlich erleichtert werden wird.

Quelle Umweltbundesamt: