§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Probatum Sun GmbH. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedin- gungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Anerkennt- nis durch uns in Schrift- oder Textform stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben Netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei D-94339 Leibl- fing. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Probatum Sun GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Vertragsge- genstandes mindestens in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Kunde ist verpflichtet, die Probatum Sun GmbH unver- züglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Über- tragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der Zustimmung der Probatum Sun GmbH mindestens in Textform.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreise sowie Kosten für Nebenleistungen sind entweder bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersen- dung der Rechnung zur Zahlung fällig. Werklohnansprüche sind nach Abnahme und Rechnungsübersendung zur Zahlung fällig.
Zum Skontoeinbehalt ist der Kunde nicht berechtigt. Zahlt der Kunde binnen einer Frist von 10 Tagen nach Datum der Rechnungserstel- lung nicht, kommt er automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Probatum Sun GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutre- ten.
§ 4 Lieferung
Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich.
§ 5 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen
Ein Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentli- chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäu- fers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderun- gen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
§ 6 Gewährleistung
6.1
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.
6.2.
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung/Abnahme. Hier- von abweichend ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen zu 6.1 und 6.2 gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.
6.3
Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese un- verzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist Probatum Sun GmbH zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
6.4
Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Män- gelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
6.5
Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Feh- lens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeint- lichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.
6.6
Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der Probatum Sun GmbH. Eine Übernahme der Mehrkosten der Män- gelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, ist ausgeschlos- sen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
§ 7 Garantie
Sofern nicht ausdrücklich in Textform fixiert, werden von der Proba- tum Sun GmbH keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außer- halb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Sämtliche Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Mangel- folgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Scha- den wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichts- stand der Sitz der Probatum Sun GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli- chen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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