Das EEG 2023 ist verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2023 vollständig in Kraft.
- ab diesem Zeitpunkt ist die 70% Regel für Anlagen bis 25 kWp nicht mehr gültig, d.h. jede Kilowattstunde vom Dach kann genutzt werden.
- es ist möglich den erzeugten Strom am Standort, auch von Dritten (Mietern, Familie usw.) ohne EEG Umlage zu nutzen.
- sollte es auf dem Hausdach keinen Platz für eine PV geben, können auch Carports, Garagen und sonstige bauliche Anlagen mit bis zu 20 kWp belegt werden und erhalten eine Einspeisevergütung
- die Einspeisevergütungen wurden angehoben – bis zu 8,2 Ct bei Eigenverbrauch und 13,2 Ct bei Volleinspeisung
- im Rahmen des Jahressteuergesetzes hat die Koalition die Steuerbefreiung (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) bis 30 kWp bei privaten Anlagenbetreibern beschlossen. Das Gesetz soll ebenfalls ab 01.01.2023 in Kraft treten.
- die EEG Umlage ist ersatzlos gestrichen – Hürden wurden damit beseitigt- Personenidentität…