Die ersten rund 18000 Photovoltaikanlagen haben das Ende des gesetzlichen Vergütungszeitraums zum 31.12.2021 bereits erreicht, zum Ende diesen Jahres werden etwa weitere 23000 hinzukommen. Der Gesetzgeber hat, nachdem die Anlagen weiterhin dem EEG unterliegen, für diese den Begriff „Post EEG Anlagen“ begründet.
Die meisten dieser Anlagen laufen noch immer zuverlässig und könnten noch weiter saubere Energie erzeugen. Ein Anlagencheck ist jedoch dringend anzuraten, um den tatsächlichen Zustand der Photovoltaikanlage beurteilen zu können, und damit eine Entscheidungsgrundlage für den Anlagenbetreiber zu haben, welche der folgenden Möglichkeiten für ihn die beste Option darstellt.
Auch in diesem Teilbereich gibt es viele Aspekte zu überlegen. Welchen Verbrauch habe ich in der Zukunft? Möchte ich noch mal investieren? Reicht die Größe meiner alten Anlage für meinen Eigenverbrauch aus? Soll ich einen Speicher nachrüsten? Werde ich ein E-Auto laden können? Welches Heizungssystem ist für mein Haus in Zukunft vorgesehen? Welchen Nutzungszeitraum am Standort muss ich bedenken?
Erfreulicherweise sind viele Erleichterungen rund um Bürokratie und Steuern vom EEG 2023 und dem Jahressteuergesetz 2022 zu erwarten, sodass der Betrieb von PV Anlagen bis 30 kWp für private Betreiber wesentlich erleichtert werden wird.
Quelle Umweltbundesamt:
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